Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Cum-Ex-Skandal gegen den Anwalt Berger bestätigt. Seine Revision wurde abgewiesen, was bedeutet, dass die Urteile aus Bonn und Wiesbaden zu einer Gesamtstrafe verrechnet werden. Berger, der als Wegbereiter des Cum-Ex-Betrugssystems gilt, ist mit einer Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren Haft konfrontiert.
In der Hochphase der Deals zwischen 2006 und 2011 entstand ein geschätzter Steuerschaden von mindestens zehn Milliarden Euro. Berger wurde in Bonn wegen schwerer Steuerhinterziehung zu 8 Jahren Haft und einer Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro verurteilt. In Wiesbaden steht er wegen schwerer Steuerhinterziehung mit einem Steuerschaden von etwa 113 Millionen Euro vor Gericht. Zusätzlich zur Haftstrafe von bis zu 15 Jahren muss er Taterträge in Höhe von 1,1 Millionen Euro zurückzahlen.
Es wird erwartet, dass Berger letztendlich eine Gesamtstrafe von weniger als 15 Jahren erhalten wird. Die endgültige Entscheidung über das Strafmaß liegt beim Landgericht Wiesbaden.