In der Justizvollzugsanstalt Rohrbach bei Wöllstein erhalten zehn Männer und zwei Frauen die Weihnachtsamnestie, wodurch sie vorzeitig aus der Haft entlassen werden.
Die Haftstrafen von zehn Männern und zwei Frauen in der JVA Rohrbach werden vorzeitig erlassen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die vorzeitige Entlassung der Häftlinge. Die Weihnachtsamnestie ermöglicht es den Gefangenen, die Festtage mit ihren Familien zu verbringen und sich besser in die Gesellschaft zu integrieren.
Weitere Voraussetzungen für die Weihnachtsamnestie sind unter anderem keine Obdachlosigkeit, drohende Abschiebung oder Ausweisung sowie keine begangenen Straftaten während der Haft. Diese Maßnahme dient dazu, den Häftlingen eine Perspektive auf ein normales Leben nach der Haft zu bieten und ist eine langjährige Tradition in Rheinland-Pfalz, die bereits seit 1989 besteht.