Das neue Selbstbestimmungsgesetz in Hessen ermöglicht trans-, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen eine einfache Änderung ihres Geschlechtseintrags im Ausweis durch eine Erklärung beim Standesamt. Ab dem 1. November genügt eine einfache Erklärung, um den Geschlechtseintrag zu ändern. Die Möglichkeiten dabei sind männlich, weiblich, divers oder keine Angabe. Die große Nachfrage in verschiedenen Städten unterstreicht die Bedeutung dieser Neuregelung. Allein in Frankfurt haben sich bereits 250 Personen angemeldet, in Kassel waren es seit August 167, in Darmstadt 81, in Gießen 71 und in Fulda 24 Anmeldungen mit unterschiedlichen Geschlechtsänderungswünschen. Es ist eine Wartezeit von 3 Monaten vorgeschrieben. Die neue Regelung des Selbstbestimmungsgesetzes wird positiv aufgenommen und erleichtert trans-, intergeschlechtlichen und nicht binären Personen die Geschlechtsänderung. Diese hohe Nachfrage deutet darauf hin, dass die vorherige Regelung mit psychiatrischen Gutachten und Gerichtsverfahren als Hürde empfunden wurde.
Umfrage: Hoher Bedarf an Selbstbestimmungsgesetz in Hessen zur Änderung des Geschlechts
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Mia Huber
Mia Huber ist eine kreative Journalistin, die mit ihrer Fähigkeit, emotionale und bewegende Geschichten zu erzählen, begeistert.